Satzung

Die Satzung des Vereins wurde im Zuge der Gründung beschlossen und ist seit 4. März 2005 in Kraft.

Die Satzung regelt

  • den Zweck des Vereins
  • Fragen der Mitgliedschaft
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder und des Vorstandes
  • Aufgaben und Verfahren der Mitgliederversammlung
  • die Geschäftsführung des Vereins
  • Mittelerwerb und -verwendung
  • Rechnungsprüfung und Berichterstattung

Die vollständige Textfassung kann beim Vorstand angefordert werden.