Die Satzung des Vereins wurde im Zuge der Gründung beschlossen und ist seit 4. März 2005 in Kraft.
Die Satzung regelt
- den Zweck des Vereins
- Fragen der Mitgliedschaft
- Rechte und Pflichten der Mitglieder und des Vorstandes
- Aufgaben und Verfahren der Mitgliederversammlung
- die Geschäftsführung des Vereins
- Mittelerwerb und -verwendung
- Rechnungsprüfung und Berichterstattung
Die vollständige Textfassung kann beim Vorstand angefordert werden.